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In einigen Gebieten Deutschlands wird die Gasart von L-Gas (low calorific gas) auf H-Gas (high calorific gas) umgestellt. Dies gilt gleichermaßen für Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden. Die Umstellung findet hauptsächlich im Nordwesten Deutschlands statt. Die mit L-Gas versorgten Gebiete reichen bis nach Südniedersachsen, in die Region Rhein-Ruhr und bis nach Südhessen. Dabei werden zunächst alle gasbetriebenen Geräte überprüft.
Bisher werden Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden in Deutschland mit zwei Gasarten versorgt: L-Gas (low calorific gas) und H-Gas (high calorific gas). Die beiden Gasarten unterscheiden sich in ihren verbrennungstechnischen Eigenschaften: H-Gas hat einen höheren Methangehalt und folglich einen höheren Energiegehalt als L-Gas.
Das L-Gas stammt aus Deutschland und den Niederlanden, doch die Förderung aus diesen Quellen geht zurück. Ab 2030 wird kein niederländisches L-Gas mehr für den deutschen Markt zur Verfügung stehen. Somit ist die Umstellung für Verbraucher auf H-Gas – die sogenannte Marktraumumstellung – notwendig. Diese wird bereits seit 2015 schrittweise umgesetzt. Die Geräte und Anwendungen müssen entsprechend angepasst werden.
Die Marktraumumstellung ist das größte Infrastrukturprojekt der deutschen Gaswirtschaft: Rund 5,5 Millionen Geräte müssen von L- auf H-Gas umgestellt werden, denn durch den höheren Brennwert von H-Gas ändern sich auch die Anforderungen an Gasverbrauchseinrichtungen. Zu den Geräten zählen unter anderem Heizungsanlagen, Systeme zur Trinkwassererwärmung, Dampferzeuger oder Großküchentechnik.
Der gesamte Prozess der Erfassung, der Anpassung und der Qualitätskontrolle ist im DVGW-Arbeitsblatt G 680 festgeschrieben. In einigen Gebieten wurde bereits erfolgreich umgestellt.
In Ausnahmefällen ist ein Gerät technisch nicht auf H-Gas anpassbar. Diese Information erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber. Das Gerät muss dann gegen ein neues ausgetauscht werden. In diesem Fall kann ein Zuschuss für ein mit Gas betriebenes Neugerät auf Grundlage von §19a EnWG beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 100 Euro und wird beim Netzbetreiber beantragt.
Ein weiterer Zuschuss für Heizgeräte ist über die Gasgerätekostenerstattungsverordnung möglich. Für alle Fragen zu den möglichen Zuschüssen ist der Netzbetreiber erster Ansprechpartner.
Der lokale Netzbetreiber ist für die Organisation und Durchführung der Maßnahmen zur Marktraumumstellung verantwortlich und erster Ansprechpartner für Industrie und Gewerbe. Ihr Netzbetreiber informiert Sie rechtzeitig über die Maßnahmen zur Erhebung und Anpassung Ihrer Gasgeräte und berät vor Ort. Gewerbe- und Industriekunden können sich zudem auch vom Anlagenhersteller oder von nach DVGW G-676 zertifizierten Wartungsunternehmen beraten lassen.
Die Angaben zum Netzbetreiber stehen auf der Gasrechnung oder können unter www.dvgw-sc.de ermittelt werden. Die hierfür notwendige 13-stellige Codenummer ist auf der Rechnung des Gaslieferanten ausgewiesen.
Das Spektrum an Gasanwendungen ist breit. Kesselanlagen, Hallenheizungen, Gasturbinen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder Wärmeerzeuger mit großer Leistung sollen möglichst ohne Produktionsausfall oder langen Anlagenstillstand auf H-Gas angepasst werden. Je nach verschiedenen Anwendungen des Erdgases können die Auswirkungen des Wechsels der Gasart unterschiedlich sein. Gerade bei industriellen Gasanwendungen sind die Änderungen wichtiger Erdgaskennwerte wie Heizwert, Wobbe-Index oder Methanzahl zu beachten.
Gewerbebetriebe und industrielle Einrichtungen können sich durch ihren Netzbetreiber oder durch nach DVGW G-676 zertifizierte Wartungsunternehmen unternehmensindividuelle Konzepte zur Umstellung auf H-Gas entwickeln lassen.
Die Marktraumumstellung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Demzufolge werden die Kosten, die den Netzbetreibern dadurch entstehen, solidarisch auf alle Gaskunden in Deutschland umgelegt. Dafür wird eine sogenannte Marktraumumlage über die Netzentgelte erhoben. Die anfallenden Kosten für die Erfassung und Umrüstung der Geräte trägt zunächst der Netzbetreiber. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Aus diesem Gesetz ergibt sich unter anderem auch, dass den Unternehmen, deren Anlagen auf H-Gas umgestellt werden, keine Rechnung für die anfallenden Arbeitsstunden oder Austauschteile – wie zum Beispiel Brennerdüsen – gestellt werden darf.
Die Kosten für die Anpassung müssen erforderlich und angemessen sein. Bei komplexeren Maßnahmen kann sich der Netzbetreiber in begründeten Einzelfällen die Kosten von der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Netzanschluss erstatten lassen. Alle Maßnahmen werden mit dem Betrieb, bei dem die Umstellung auf H-Gas vorgenommen wird, abgestimmt – entweder vom zuständigen Netzbetreiber oder von dem Unternehmen, das mit der Koordination und Durchführung der Umstellung beauftragt worden ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur. Zudem können Sie den örtlichen Netzbetreiber kontaktieren.
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