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Trinkwasser unterliegt in Deutschland strengen Hygienevorschriften. Ziel der Trinkwasserhygiene ist es, auch die Entwicklung und die Ausbreitung von Keimen, Pilzen und Bakterien zu verhindern. Dafür hat bereits die Trinkwasserinstallation entsprechend so zu erfolgen, dass eine Vermehrung verhindert wird und Krankheiten, zum Beispiel durch das Einatmen hoher Keimkonzentrationen, vermieden werden. Zur Überprüfung der Trinkwasserqualität sind Betreiber von Trinkwasseranlagen in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden dazu verpflichtet, anhand von Proben die Keimbelastung des Trinkwassers untersuchen zu lassen. Besonderes Augenmerk bei diesen Untersuchungen liegt auf den Legionellen.
Warmes Wasser kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Legionellen versetzt sein. Es ist aber relativ einfach, auch in Gewerbebetrieben und Einrichtungen wie Hotels oder Schwimmbädern das Wasser hygienisch sauber zu halten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur legionellenfreien Trinkwassererwärmung haben wir hier aufbereitet.
Legionellen (lateinisch: Legionella) sind im Wasser lebende Bakterien. Sie gelten als potenziell krankheitserregend. Ihren Namen tragen die Bakterien aufgrund ihrer Entdeckung im Zusammenhang mit einem Treffen der „American Legion“ (einer US-amerikanischen Veteranenvereinigung) im Jahr 1976. Bis dahin war der Erreger unbekannt. Das Trinken von Wasser, das mit Legionellen versetzt ist, ist für gesunde Menschen in der Regel unbedenklich. Gefährlich ist das Einatmen der Bakterien über sogenannte Aerosole, feinste Tröpfchen als Gemisch aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen in einem Gas, die bei einer Vernebelung von Wasser auftreten. Diese Vernebelung findet zum Beispiel beim Duschen, in Whirlpools, bei der Benutzung von Rasensprengern oder in Klimaanlagen statt.
Kommen Legionellen im Trinkwasser vor, so können sie sich unter bestimmten Bedingungen in der Trinkwasserinstallation und im Wasserspeicher stark vermehren und so zur Gefahr werden. Sie bevorzugen eine Wassertemperatur zwischen 25 und 50 Grad, besonders gut gedeihen sie im Bereich zwischen 30 und 45 Grad. Bei Temperaturen über 50 bis 60 Grad sterben Legionellen ab. Legionellen sind in der Vergangenheit in Krankenhäusern und Altenheimen, aber auch in Hotels und Schwimmbädern aufgetreten. Das Bakterienwachstum wird zusätzlich angeregt, wenn das Wasser über längere Zeiträume stillsteht. Deshalb ist es grundsätzlich sowohl in Gewerbebetrieben als auch in Privathaushalten sinnvoll, die Trinkwasserinstallation so zu planen, dass möglichst wenig Rohrleitungsbereiche mit längerem Wasserstillstand durch Nichtbenutzung entstehen.
Das Arbeitsblatt W 551 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) stellt folgende hygienische Anforderungen an die Verteilung von Warmwasser:
In der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) ist festgelegt, dass für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung eine Untersuchungspflicht besteht, sofern aus diesen Installationen im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird und es dabei zu einer Vernebelung des Wassers kommt. Dies ist zum Beispiel in Duschen oder Schwimmbädern von Hotels der Fall. Unter die Regelung fallen außerdem unter anderem Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten oder Pflegeheime. Diese Einrichtungen sind dazu verpflichtet, an mehreren Trinkwasser-Entnahmestellen Proben entnehmen zu lassen.
Als Großanlagen gelten Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Litern Inhalt und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und einer Entnahmestelle. In der Regel gelten auch die Trinkwasserinstallationen in Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten als Großanlagen. Handwaschbecken in einem Restaurant oder eine Einzeldusche für Mitarbeiter in einem Handwerksbetrieb sind dagegen keine Großanlagen und müssen dementsprechend auch nicht regelmäßig untersucht werden.
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung ab 400 Litern müssen regelmäßig auf Legionellenbildung untersucht werden.
Die Proben dürfen nur von akkreditierten Laboratorien genommen und geprüft werden. Im Durchschnitt kostet jede Probenentnahme á 100 Milliliter etwa 50 Euro.
Die entnommene Probe von 100 Millilitern (ml) gilt ab einem Gehalt von 100 sogenannten koloniebildenden Einheiten (KbE) als kontaminiert.
Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 spricht ab einer Konzentration von 10.000 KbE/100 ml von einer „extrem hohen Kontamination“, die sofortige Gegenmaßnahmen erforderlich macht.
Dazu zählt zum Beispiel eine gründliche Desinfektion des Leitungsnetzes. Bei der thermischen Desinfektion wird die Wassertemperatur mindestens drei Minuten lang auf 70 °C erhöht, sodass die Legionellen inaktiv werden, absterben und ausgepült werden. Davon ist das Kaltwassernetz allerdings ausgenommen, auch hat diese Art der Desinfektion nicht zwangsläufig eine langfristige Wirkung.
Die chemische Desinfektion umfasst die gesamte Trinkwasseranlage. Dabei wird die Installation mit dafür zugelassenen Chemikalien durchgespült. Zulässig sind unter anderem Chlor, Chlordioxid, Calciumhypochlorit, Natriumhypochlorit oder Ozon. Die chemische Desinfektion muss von einem Fachunternehmen durchgeführt und genau überwacht werden. Während der Zeit der Desinfektion ist keine Trinkwasserentnahme möglich.
Die Feststellung von Legionellen im Leitungsnetz ist meldepflichtig. Der Betreiber der Anlage ist verpflichtet, die Untersuchungsergebnisse unverzüglich dem Gesundheitsamt schriftlich vorlegen und zehn Jahre lang aufzubewahren.
Die technischen Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums mit Auswirkung auf den Energiebedarf für die Warmwasserbereitung und -verteilung werden im DVGW Arbeitsblatt W 551 beschrieben. Die Technischen Regeln für die Planung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und auf Grundstücken sind in DIN 1988-200 und DIN EN 806-2 festgeschrieben. Hier finden Sie weitere technische Regeln und Vorschriften für die Trinkwasserinstallation sowie baurechtliche Vorschriften.
Trinkwassererwärmungsanlagen mit Gas als Energieträger bzw. in Kombination mit Erneuerbaren Energien
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