Fachbegriffe Energie-Contracting

Unser kleines Glossar zu den Fachbegriffen Contracting soll Ihnen helfen, bestimmte Begriffe besser einordnen und verstehen zu können. Wir erklären an dieser Stelle kurz und bündig die wesentlichen Fachbegriffe. Detaillierte Informationen zu Contracting finden Sie in unserem Handbuch Contracting. Und in unserem Glossar finden Sie alle wichtigen Fachbegriffe zu Gas und den Gastechnologien kurz und knapp erklärt.

Anlagen-Contracting

gleichbedeutend mit Energie-Liefer-Contracting

AVBFernwärmeV

Die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ kann in der Regel auch für Contracting-Verträge herangezogen werden. Darin enthaltene Regelungen insbesondere zur Vertragslaufzeit oder zu Preisänderungsklauseln können dann übernommen werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Baseline

Ermittelte Energieverbräuche und Energiekosten vor Beginn des Energie-Einspar-Contracting-Vorhabens; sie bildet als Referenzwert die Grundlage für die Berechnung der im Rahmen des Energie-Einspar-Contractings erzielten Einsparung.

Contracting-Nehmer

Kunde, der bei einem Energie-Liefer- bzw. Energiespar-Contracting die Dienstleistungen eines Contractors in Anspruch nimmt.

Contractor

Dienstleister (also der Auftragnehmer) bei einem Energie-Contracting-Vorhaben; als Contractoren sind im Markt tätig: Energieversorger, Anlagenbauer, Handwerksbetriebe, Energieagenturen, Finanzinstitute, spezialisierte Dienstleistungsunternehmen.

Endenergie

Endenergie ist die Energieform und -menge, die dem Kunden von einem Energielieferanten geliefert und in Rechnung gestellt wird (Strom, Erdgas, Heizöl etc.).

Energie-Einspar-Contracting

Erschließung wirtschaftlicher Energieeinsparpotenziale einschließlich Finanzierung, Planung, Errichtung und Betreuung der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durch einen Contractor. Der Contractor garantiert einen festen Energieeinsparwert. Mehr erfahren

Energie-Einspar-Garantie

Verpflichtung des Contractors beim Energie-Einspar-Contracting, eine Mindest-Einsparung zu erreichen.

Energie-Liefer-Contracting

Finanzierung, Planung, Errichtung und Betrieb einer Energieanlage durch einen externen Energiedienstleister, den Contractor. Über eine vertraglich festgelegte Laufzeit beliefert der Contractor gegen ein Entgelt den Kunden (Contracting-Nehmer) mit Nutzenergie (Wärme, Kälte, Druckluft etc.). Mehr erfahren

Energie-Performance-Contracting (EPC oder Performance-Contracting)

Gleichbedeutend mit Energie-Einspar-Contracting

Facility Management (FM)

Technische, kaufmännische und infrastrukturelle Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus einer Liegenschaft / einer Immobilie.

Grobanalyse

Eine erste Abschätzung möglicher Einsparpotenziale, der damit verbundenen Kosten sowie möglicher Contracting-Konzepte.

Marktpartner

An einem Contracting sind oft mehrere Partner beteiligt. Der Contractor selbst, der den Vertrag mit dem Contracting-Nehmer abschließt, aber auch weitere Fachleute wie etwa das Handwerk oder qualifizierte Energieberater.

Nutzenergie

Vom Kunden als Contracting-Nehmer benötigte Energieformen (sog. „Medien“) wie Raumwärme, Prozesswärme, Dampf, Kälte, Druckluft, Licht oder elektrische Energie.

Preisänderungsklausel

Sie wird zu Vertragsbeginn vereinbart, um Kostenänderungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar sind, in beiderseitigem Einvernehmen während der Vertragslaufzeit in der Contractingrate abzubilden.

Risiken

Bei Contracting-Projekten trägt in der Regel der Contractor vollständig das technische Risiko (Funktionstüchtigkeit, Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Reparaturanfälligkeit der Anlagen etc.) und auch das wirtschaftliche Risiko (Beschaffung der Kredite, Deckung aller Ausgaben über den vertraglich vereinbarten Preis, Endenergiebeschaffung etc.).

Verlängerungsoption

Wenn am Ende der Vertragslaufzeit das Ende der Lebensdauer der Anlage noch nicht erreicht ist, einigen sich die Vertragsparteien über die weitere Nutzung. Oft wird der Contracting-Vertrag verlängert, unter Beachtung rechtlicher und steuerlicher Regelungen kann das Eigentum der Anlage aber auch an den Contracting-Nehmer übergehen.

Vertragslaufzeit

Contracting-Verträge laufen in der Regel deutlich länger als andere Dienstleistungs- oder Kaufverträge. Die Vertragsparteien haben grundsätzlich das Recht, die Laufzeit des Contracting-Vertrages frei zu bestimmen. Die AVBFernwärmeV sieht eine maximale Vertragslaufzeit von zehn Jahren vor. Eine weitere Verlängerung im gegenseitigen Einvernehmen ist möglich.

Warmmietenneutralität

Wenn in einem vermieteten Gebäude bei Umstellung auf die sogenannte gewerbliche Wärmelieferung (Contracting oder Fernwärmelieferung) die Warmmiete nicht steigt, muss der Mieter diese Umstellung dulden. Die Wärmelieferverordnung regelt das Nachweisverfahren hierfür.

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