Contracting-Verträge laufen in der Regel deutlich länger als andere Dienstleistungs- oder Kaufverträge. Die Vertragsparteien haben grundsätzlich das Recht, die Laufzeit des Contracting-Vertrages frei zu bestimmen. Die AVBFernwärmeV sieht eine maximale Vertragslaufzeit von zehn Jahren vor. Eine weitere Verlängerung im gegenseitigen Einvernehmen ist möglich.