Energieausweis

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Der Energieausweis ist auch für Nichtwohngebäude Pflicht. Allerdings gibt es zwei verschiedene Arten: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Wann welcher Energieausweis der Richtige ist und viele weitere Antworten auf wichtige Fragen, erfahren Sie hier.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz der Gewerbeimmobilie bzw. des Nichtwohngebäudes. In ihm wird der aktuelle Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung erfasst.

Im Gegensatz zum Energieausweis für Wohngebäude wird bei Nichtwohngebäuden auch der Stromverbrauch ausgewiesen, da diese – je nach Nutzungsart – häufig einen sehr hohen Stromverbrauch aufweisen. Der Immobilienbesitzer erhält so einen Eindruck von den energetischen IST-Zustand seines Nichtwohngebäudes und erhält Empfehlungen zur Modernisierung.

Mit den GModG-Regelungen werden Energieausweise stärker auf die Gesamtenergieeffizienz ausgerichtet. Für Nichtwohngebäude ist künftig auch eine Energieeffizienzklasse vorgesehen.

Ist ein Energieausweis verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis Pflicht und muss beim Verkauf der Immobilie oder bei einer Neuvermietung übergeben werden. Dies gilt für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Mischgebäude.

Wohngebäude sind Gebäude, „die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen“, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen.

Zu den Nichtwohngebäuden zählen alle Gebäude, die nicht den Kriterien eines Wohngebäudes entsprechen. Dazu zählen auch Hotels und Krankenhäuser.

Welchen Energieausweis gibt es für Nichtwohngebäude?

Für bestehende Nichtwohngebäude gibt es zwei Arten: den Energieausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung (Bedarfsausweis) und den Energieausweis auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis). Bei Verkauf oder Vermietung der Bestandsimmobilie besteht die Wahlfreiheit zwischen beiden. Bei Neubau oder umfangreichen Sanierungsmaßnahmen dagegen ist nur der Bedarfsausweis zulässig.

  • Der bedarfsorientierte Energieausweis zeigt die energetische Gebäudequalität auf: Die Kennwerte für den Energiebedarf werden rechnerisch auf der Grundlage der technischen Gebäude- und Heizungsdaten sowie unter standardisierten Rahmenbedingungen bestimmt. Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom Nutzerverhalten. Je mehr Daten erfasst werden, desto genauer ist das Ergebnis und desto höher ist die Aussagekraft des bedarfsorientierten Energieausweises.
  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis weist den Energieverbrauch aus: Neben den allgemeinen Gebäudedaten werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre erfasst. Diese werden über Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelweit umgerechnet, um starke Witterungseinflüsse bei der Bewertung auszugleichen. Die ermittelten Kennwerte sind abhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Datenerhebung ist einfacher als beim bedarfsorientierten Energieausweis. Insofern die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre nicht vollständig sind, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Die wichtigsten Fragen zum Energieausweis

Wer stellt einen Energieausweis aus?

In § 88 GModG sind die Anforderungen an die Qualifikation der Energieausweis-Aussteller geregelt. So muss unter anderem eine „baunahe“ Ausbildung als Grundqualifikation nachgewiesen werden. Wer diese Anforderungen erfüllt, darf Energieausweise ausstellen. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure und Handwerker. Die Deutsche Energie-Agentur dena bietet eine bundesweite Austellerdatenbank an.

Was kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Im Gebäudemodernisierungsgesetz sind keine festen Kosten vorgegeben. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist mit mehr Aufwand, z. B. einer Vor-Ort-Begehung verbunden und verursacht dadurch höhere Kosten. Oft hängen die Kosten aber auch von der Größe des Objektes ab. Es sollten mehrere Angebote eingeholt und miteinander verglichen werden. Eine Förderung für die Ausstellung des Energieausweises gibt es nicht, da dieser verpflichtend ist.

Gut zu wissen

Die Farbskala auf dem Energieausweis zeigt den Endenergiebedarf bzw. –verbrauch für Wärme und Strom und den Primärenergiebedarf bzw. –verbrauch des Nichtwohngebäudes an. Ein modellhaft ermittelter Vergleichswert, unterschieden in Neubau und modernisierter Altbau bzw. nach Gebäudekategorie, dient zur Beurteilung und Einordnung der Energieeffizienz der Gewerbeimmobilie. Je näher der ermittelte Wert an dem Vergleichswert auf der Skala steht, desto besser.

Besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis?

Ja. Öffentliche Gebäude und Gewerbeobjekte mit größerer Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr müssen den Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle aushängen. Reicht für ein Mischgebäude ein Energieausweis?

Bei einem Mischgebäude sind Wohnen und Gewerbe in einem Gebäude. Wenn die gewerbliche Fläche des Gebäudes mehr als zehn Prozent der Gesamtfläche beträgt und sich die technische Ausstattung von der Wohnnutzung unterscheidet, muss für beide Nutzungsformen ein separater Energieausweis vorliegen.

Sind die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis verpflichtend?

Der Aussteller des Energieausweises ist verpflichtet, fachlich zu prüfen, ob und welche Modernisierungsmaßnahmen für das Nichtwohngebäude möglich sind. Diese Angaben dienen als Empfehlung. Die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen ist nicht verpflichtend. Unabhängig davon können sich aus anderen Regelungen oder aus weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften eigenständige Pflichten ergeben. Jedoch bieten sie eine gute Möglichkeit zur gezielten energetischen Modernisierung der Gewerbeimmobilie.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Falls das Gebäude in diesem Zeitraum modernisiert werden sollte, verliert der ausgestellte Energieausweis seine Gültigkeit und muss erneuert werden.

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