Start / Energielösungen / Energie sparen im Gewerbe / Förderungen für energieeffiziente Nichtwohngebäude
Energieeffizienz ermöglicht es, Energiekosten zu sparen und etwas für das Klima zu tun. Um die Potenziale der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung von Nichtwohngebäuden zu heben und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu minimieren, gibt es diverse staatliche Förderprogramme. Zusätzlich bieten die Bundesländer und Kommunen Fördermaßnahmen zur Sanierung von Nichtwohngebäuden an. Zu den Nichtwohngebäuden zählen zum Beispiel neben Bürogebäuden, Krankenhäusern und Schulen auch gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebsgelände.
Die Förderlandschaft wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Für Nichtwohngebäude stehen heute insbesondere Programme der BAFA sowie ausgewählte KfW-Förderangebote zur Verfügung, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien unterstützen.
Beratungen für die Ermöglichung von mehr Energieeffizienz und die Einbindung Erneuerbarer Energien in den Gebäudebestand und den Neubau bei Nichtwohngebäuden werden über die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme gefördert. Ein Energieaudit, der den Anforderungen der DIN EN 16247 entspricht oder eine Energieberatung DIN V 18599 werden durch das BAFA ebenso gefördert wie auch eine Orientierungsberatung zum Energieeinspar-Contracting.
Investitionen, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten, sind Investitionen in die Zukunft. Eine aktuelle Übersicht bietet das HEA Fördermittel-Tool.
Das Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ wurde eingestellt. Brennstoffzellenheizungen können jedoch weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude als Heizungsförderung berücksichtigt werden, sofern Voraussetzungen erfüllt werden.
Für bestehende Nichtwohngebäude von Unternehmen werden Brennstoffzellenheizungen über die KfW-Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude 522 gefördert. Eine aktuelle Übersicht bietet das HEA Fördermittel-Tool oder informieren Sie sich auf den Webseiten der BAFA oder KfW.
Der Bund unterstützt Unternehmen bei der Optimierung der bestehenden Heizungsanlage, sofern der Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre ist; mit fossilen Brennstoffen betriebene Anlagen dürfen zudem nicht älter als 20 Jahre sein. Über das BAFA werden verschiedene Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden (Nichtwohngebäude) gefördert, wenn sich durch diese Maßnahme die Energieeffizienz des Systems erhöht. Gefördert werden:
Zu berücksichtigen ist, dass bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B Voraussetzung für die Förderung ist. Bei luftheizenden Systemen ist in der Fachunternehmererklärung zu bestätigen, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden. Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder eines Fachunternehmens erforderlich. Eine aktuelle Übersicht zu Fördermitteln bietet das HEA Fördermittel-Tool oder Sie informieren sich auf den Webseiten der BAFA oder KfW.
Der Einbau energieeffizienter Anlagentechnik – etwa moderner raumlufttechnischer Anlagen oder effizienter Kältetechnik – kann über verschiedene Programme des BAFA oder der KfW gefördert werden. Voraussetzung ist in der Regel die Einbindung einer/s Energieeffizienz-Expert:in. Förderfähig sind insbesondere:
Eine aktuelle Übersicht zu Fördermitteln bietet das HEA Fördermittel-Tool oder Sie informieren sich auf den Webseiten der BAFA oder KfW.
Investitionen in erneuerbare Wärme- und Kälteerzeugung wie Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen werden heute im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie durch Teile der EEW-Programme des BAFA unterstützt.
Für bestehende Nichtwohngebäude von Unternehmen kann über die KfW insbesondere die Heizungsförderung für Unternehmen (522) in Anspruch genommen werden. Gefördert werden der Einbau effizienter Wärmeerzeuger und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Förderfähig sind unter anderem solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen sowie innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien.
Eine aktuelle Übersicht zu Fördermitteln bietet das HEA Fördermittel-Tool oder Sie informieren sich auf den Webseiten der BAFA oder KfW.
Die Bundesregierung unterstützt gewerbliche Unternehmen über den KfW-Kredit 292 „Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse“ bei der Investition in neue Produktionsanlagen wie zum Beispiel Maschinen und Prozesstechnik, KWK-Anlagen oder Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse. Voraussetzung bei einer Modernisierung ist, dass die Maßnahme zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 %, gemessen am durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre, führt.
Speziell für Landwirtschaft und Gartenbau werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms für Energieeffizienz zur Verfügung gestellt.
Das Modul 2 des Programms Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt Industrie, Gewerbe und kommunale Betriebe bei der Integration von erneuerbaren Energien in den Produktionsprozess. Die Förderung umfasst beispielsweise Solarthermie- und Biomasseanlagen. Eine aktuelle Übersicht zu Fördermitteln bietet das HEA Fördermittel-Tool oder Sie informieren sich auf den Webseiten der BAFA oder KfW.
Das Modul 1 – Querschnittstechnologien des Programms Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“umfasst auch Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen und Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung. Es kann ein Zuschuss beim BAFA oder ein zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragt werden.
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